|
Information zum Hornissen- und Wespenschutz
Handelt es sich um Wespen die unter besonderem Artenschutz stehen, wie Hummeln oder Hornissen, muss das Wespenvolk mit dem Nest von einem
Fachmann umgesiedelt werden. Hierzu ist eine Genehmigung der zuständigen Landschaftsschutzbehörde erforderlich. Eine Eigenmächtige Vernichtung des Nestes kann mit einem Bußgeld bis 100.000,- DM geahndet werden. Bei allen anderen Wespenarten sollte man ebenfalls eine Umsiedlung anstelle einer Bekämpfung mit Insektengift vorziehen. In jedem Fall
sind die Maßnahmen von einem Fachmann durchzuführen. Die FEUERWEHR wird nur tätig wenn, eine akute Gefahr besteht. Die Feuerwehreinsätze sind i.d.R. nach der kommunalen Gebührensatzung
kostenpflichtig. Fachleute und Fachfirmen, die Sie beraten, Wespennester umsiedeln und beseitigen, finden Sie im Branchenbuch unter Schädlingsbekämpfung.
Ebenfalls finden Sie im Internet unter www.hymenoptera.de eine Liste von Fachleuten in Ihrer Nähe. Dort, sowie auf der Internetseite www.hornissenschutz.de, finden Sie auch weitergehende Informationen zum Thema. |