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Gasgeruch
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Sie stellen zu Hause einen Gasgeruch fest!
Was tun?
Schließen Sie sofort den s.g. Feuerhahn! Das ist das Absperrventil vor Ihrem Gaszähler.
Vermeiden Sie Zündquellen! Es besteht Explosionsgefahr!
Betätigen Sie keine elektrische Schalter oder Geräte!
Schalten Sie kein Licht an, betätigen Sie keine Klingel und ziehen keinen Stecker heraus!
NICHT RAUCHEN !!!
Stellen Sie eine Querlüftung im Gebäude her, öffnen Sie Türen und Fenster!
Alarmieren Sie sofort das Gas-Versorgungsunternehmen (GVU) und die Feuerwehr!
Benachrichtigen Sie Ihre Familienmitglieder und Mitbewohner des Hauses und begeben Sie sich ins Freie.
Hindern Sie ALLE Personen daran, das betroffene Gebäude zu betreten!
Erwarten Sie das Eintreffen der Feuerwehr und des GVU! Weisen Sie diese ggf. ein!
Befindet sich die Undichtheit hinter dem Feuerhahn, so darf dieser erst nach erfolgter Instandsetzung durch ein zertifiziertes
Fachunternehmen wieder geöffnet werden!
Befindet sich die Undichtheit vor dem Feuerhahn, muß der Hausanschlußschieber geschlossen werden. Dies kann nur vom GVU erfolgen. In
Ausnahmefällen kann dies auch die Feuerwehr.
Die Wiederinbetriebnahme der Hausanschlußleitung darf nur durch fachkundiges Personal des GVU erfolgen!
Eigenständiges "Herumwerkeln" an Gasanlagen und deren eigenmächtige Wieder-Inbetriebnahme stellt eine unbefugte Manipulation
dar und wird strafrechtlich verfolgt !
Absperrung der häuslichen Gasversorgung durch die Feuerwehr aufgrund einsatztaktischer Maßnahmen
Geht die Sperrung der Gasversorgung auf eine Einsatzmaßnahme der Feuerwehr zurück, so darf der Feuerhahn bzw. der Hausanschlußschieber nur
durch eine entsprechende Fachperson wieder geöffnet werden!
Sie werden auf jeden Fall durch die Feuerwehr zur richtigen
Vorgehensweise unterwiesen!
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