Gartenfeuer
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Sehr häufig erhalten wir Anfragen, ob das Verbrennen von Grünabfällen in der Gemeinde Titz erlaubt ist.

Der Bürgermeister der Gemeinde Titz teilt hierzu im Amtsbaltt der Gemeinde Titz (Ausg.: 1.August 2003, Nr. 16) folgendes mit:

Verbot über das Verbrennen von Planzenabfällen

Die Pflanzen-Abfall-Verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist mit Wirkung zum 1.Mai 2003 aufgehoben worden.

Die Gemeinde Titz weist nochmals darauf hin, dass seit dieser Zeit das Verbrennen von Pflanzenabfällen wie z.B. Baum-, Strauch-, Heckenschnitt untersagt ist. Dies gilt grundsätzlich auch für die Land-, und Forstwirtschaft (z.B. für Strohschwaden und Schlagabraum sowie Kleingartenabfälle).

Jede Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Ich bitte um Beachtung.

[Zitatende]

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es uns leider nicht möglich ist Ihr Gartenfeuer im Rahmen von [Augenzwinkern] "kleinen Feuerwehrübungen" als Übungszenario zu verwenden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, und von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Ihre Feuerwehr Rödingen